Energiegenossenschaft Höxter

Genossenschaft

Genossenschaft

  • Was ist die Genossenschaft?

    Die Energiegenossenschaft Höxter eG wurde am 4. Februar 2015 auf Initiative der MaKa-Gruppe gegründet. Die MaKa-Gruppe betreibt auf dem Gebiet der Stadt Höxter, Ortsteil Fürstenau bereits einen Windpark mit 9 Anlagen. Im angrenzenden Bereich sollen 6 weitere Anlagen (Enercon E 115) entstehen. In diese Planungen sind neben der MaKa-Gruppe Bürger der umliegenden Ortschaften von Anfang an mit einbezogen worden.

    [mehr lesen]

    Eine oder mehrere Anlagen sollen durch die Energiegenossenschaft Höxter eG betrieben und finanziert werden.

    Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. Sie bietet zur Erreichung ihrer wirtschaftlichen Ziele überzeugende Vorteile und setzt auf Kooperation, Flexibilität und regionale Kompetenz. Sie ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme - unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.

    Ein Geschäftsanteil beträgt 1.000,00 Euro. Diese Mindestbeteiligung ist bei Erwerb der Mitgliedschaft einzuzahlen. Mitglied werden können natürliche und juristische Personen bevorzugt aus den Stadtgebieten Höxter und Marienmünster. Über die Zulassung entscheidet der Vorstand.

    Die Haftung jedes Mitglieds ist auf die Höhe der Geschäftsanteile beschränkt.

    Die Genossenschaft ist eine juristische Person, die mit Eintragung in das Genossenschaftsregister eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt. Sie hat grundsätzlich drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. Die Genossenschaft ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie bei größeren Genossenschaften den Jahresabschluss prüft. Aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Prüfungsverband ist sie die bei weitem insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.

  • Chancen und Risiken

    Durch die garantierte Einspeisevergütung nach erfolgtem Zuschlag in der Ausschreibung für den erzeugten Strom und die heutige Technik ergibt sich eine stabile Planbarkeit der Rentabilität der Anlagen. Äußere Einflüsse lassen sich weitgehend versichern. Für sämtliche Anlagen wird eine All-Gefahren-Versicherung abgeschlossen. Diese schützt beim Betrieb einer Windkraftanlage vor Gefahren, wie z. B. Diebstahl, Vandalismus, Hagel- und Sturmschäden, Feuer sowie der Gefahr von Schäden aufgrund einer Betriebsunterbrechung. Die Schäden, die Dritten gegenüber durch den Betrieb der Anlagen entstehen können, werden durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung gedeckt.

    [mehr lesen]

    Unsere Berechnungen und Angaben werden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie beruhen auf dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse, den bestehenden Gesetzesbestimmungen und sonstigen Vertragsverhältnissen. Eine Garantie bzw. Haftung für die prognostizierten Ergebnisse kann nicht übernommen werden.

    Bei dem Beitritt zur Genossenschaft handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Eine ungünstige Entwicklung kann im Zweifel bis zum Totalverlust Ihres Geschäftsguthabens führen. Dies kann - trotz aller Sorgfalt - z. B. in folgenden Fällen vorkommen:
    Abweichungen von Prognosen: Der tatsächliche "Wind" wird z. B. durch Klimaveränderungen deutlich hinter den prognostizierten Werten zurückbleiben.

    Höhere Betriebskosten: Die Kosten für laufende Reparaturen und Versicherungen können deutlich über dem Planansatz liegen.

    Schäden: Es können nicht versicherte bzw. nicht versicherbare Schäden an den Windkraftanlagen eintreten.

    Änderung gesetzlicher bzw. steuerlicher Rahmenbedingungen: Die Änderung gesetzlicher, z. B. steuerlicher Rahmenbedingungen, kann sich negativ auf die Rentabilität auswirken.

    Inflationsrisiko: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert die Höhe der Einspeisevergütung für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Betriebsjahre. Eine stark ansteigende Inflation kann zu einer Verschlechterung des Geschäftsergebnisses führen.

    Insolvenzrisiko: Einzelne Vertragspartner können während der Laufzeit aus dem Markt ausscheiden, so dass dadurch höhere Kosten entstehen.

    Vertragstreue: Geschlossene Verträge können angefochten werden, so dass gegen die Genossenschaft bis jetzt nicht gekannte Rechtsansprüche geltend gemacht werden könnten.

    Finanzierungsrisiko: Die Investitionen erfolgen voraussichtlich zu einem Großteil durch Fremdkapital. Die Einspeiseerlöse werden hierzu abgetreten und die Anlage der Bank als Sicherheit zur Verfügung gestellt. Sofern die Genossenschaft nicht in der Lage ist die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, kann die Bank das Sicherungsgut verwerten, so dass die Genossenschaft nicht in der Lage wäre, den Betrieb aufrechtzuerhalten und die Erträge zu erwirtschaften.

    Inbetriebnahme: Im Zuge der Bauarbeiten bzw. der Netzanbindung kann es zu unvorhergesehenen Schwierigkeiten kommen, durch die sich die Inbetriebnahme verzögert und die ggf. zu einer geringeren Einspeisung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben oder steuerlicher Nachteile führt